AGB
Panther Racing Marc Geisler, Benrader Str. 27, D-47918 Tönisvorst, Deutschland
– im Folgenden “PR” –
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Events, Veranstaltungen, Trainings, sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen durch PR sowie deren Vertragspartner.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich vorher vereinbart wurden. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist als Gerichtsstand grundsätzlich der Firmensitz von PR vereinbart; es gilt deutsches Recht als vereinbart.
2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Rücktritt des Veranstalters
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung von PR an den Kunden zustande.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung/Rechnung.
Zu mündlichen Nebenabreden sind die Teammitglieder von PR nicht befugt.
PR kann bei höherer Gewalt wie z.B. extremen Wettersituationen, bei Absage des Rennstreckenbetreibers oder aus anderen wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet. Sollte die Durchführung der Veranstaltung für PR und den Streckenbetreiber nicht möglich oder nicht zumutbar sein (Krieg, innere Unruhen, behördliche Anweisungen, etc.) kann das Nenngeld nicht in voller Höhe zurückerstattet werden. Die Stornierungstabelle findet hier keine Anwendung. Stornierungen die vom Kunden vor einer möglichen Veranstaltungsabsage ausgesprochen wurden, werden nach der Tabelle für Stornierungen abgerechnet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen PR sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von PR oder seiner Erfüllungsgehilfen. PR haftet nicht für den Ausfall an Fahrtzeiten auf der Rennstrecke durch Sturz, durch sonstige Fahrbeeinträchtigungen, durch Fahrzeugschäden oder durch schlechte Witterungsbedingungen o.ä.. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr.
3. Zahlungsfristen und Zahlungsarten
Mit seiner verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die damit verbundene Teilnahmegebühr sowie eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht zu bezahlen. Die Zahlungsfrist verkürzt sich immer bis maximal 5 Werktage vor Eventbeginn. Der Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen sind bei Motorradveranstaltungen:
– sofort zur Zahlung fällig, maximal 30 Tage –
Sollte eine Veranstaltung bereits vor Erreichen des Zahlungsziels ausgebucht sein, so ist Panther Racing berechtigt, eine sofortige Zahlung zu fordern. Hierüber wird der Kunde rechtzeitig informiert, Panther Racing hat eine angemessene Frist zur Zahlung einzuräumen.
Überweisung: Der Teilnehmer überweist unaufgefordert den fälligen Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht auf eines der Konten von Panther Racing.
Barzahlung: Ist nur nach vorheriger Absprache mit PR zulässig. Bei nicht fristgerechter Bezahlung behält PR sich vor, die Anmeldung ohne weitere Zahlungsaufforderung zu stornieren bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
Gutschein: Gutscheine besitzen eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Datum der Ausstellung. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
4. Stornierung
Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung ist in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail an die Panther Racing (info@panther-racing.com), zu richten.
Bei einer Stornierung fallen folgende Kosten an:Stornierungszeitpunkt | Regelung bei Erteilung einer Gutschrift | Regelung im Falle einer Rücküberweisung |
---|---|---|
bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn | kostenlos | EUR 75,- Gebühr |
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn | EUR 75,-Gebühr | 50% Gutschrift |
weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn | bitte Anfragen | keine Erstattung |
Stellt der Teilnehmer einen Ersatzfahrer oder handelt es sich beim ersetzenden Teilnehmer um einen solchen, der sich zum Stornierungszeitpunkt auf der Warteliste zu der angemeldeten Veranstaltung befand, entstehen Umbuchungskosten in Höhe von 30€, es gilt natürlich der dann gültige Ticketpreis und Differenzen sind nachzuzahlen. 24std vor Veranstaltungsbeginn können keine Fahrer mehr nachbenannt werden oder Tickets übertragen werden. Die Regelungen der Rücküberweisung gelten auch bei nicht bezahlten Tickets und sind dann als Kosten anzusehen die noch beglichen werden müssen. Wir erstellen dann eine neue Rechnung über den Stornoanteil. Positive Abweichungen von diesen Regelungen sind möglich und bitte persönlich anzufragen.
5. Haftungsausschluss
Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen von PR.
Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.
Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, das medizinische Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen einschließlich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben entstehen.
Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt.
PR übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und der dazugehörigen Einrichtungen.
Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und Krankenversicherung) selbst verantwortlich.
6. Schutzbekleidung
Grundsätzlich gilt: jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich durch optimale Schutzbekleidung vor den Folgen eines Unfalls o.ä. zu schützen!
Auf allen Veranstaltungen von PR ist geeignete Schutzbekleidung verbindlich vorgeschrieben; für Motorradveranstaltungen, bei denen die Teilnehmer eine Rennstrecke befahren muss diese bestehen aus:
- Integralhelm
- Rückenprotektor
- Lederkombi mit Protektoren (einteilig, zweiteilige Kombi muss mittels Reissverschluss verbunden sein)
- Motorradstiefel (Überlappung Stiefel – Hose muss gegeben sein)
- Motorradhandschuhe (Überlappung Handschuh – Ärmel muss gegeben sein)
Bei Motorradtrainings, die außerhalb von Rennstrecken stattfinden (z.B. Fahrsicherheitstraining, Schräglagentraining) oder die Gruppentrainings der DrivingSchool (Instruktionsgruppe) ist auch Textilbekleidung zulässig, insofern diese über Protektoren verfügt.
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist PR ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
7. Technische Bestimmungen
Grundsätzlich gilt: das eingesetzte Fahrzeug muss sich in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand befinden; es darf vom Fahrzeug selbst keine unmittelbare Gefährdung ausgehen; das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:
für Motorrad:
- Das Fahrgeräusch darf den jeweils für die Rennstrecke geltenden Grenzwert nicht überschreiten.
- Die zugeteilte Startnummer ist von vorne gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen.
- PR bietet auf jeder Veranstaltung mindestens eine Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen technischen Bestimmungen, den Tagesablauf und evtl. Besonderheiten informiert wird; der Besuch ist Pflicht.
- Eine am Fahrzeug angebrachte Kamera muss gegen Verlust zusätzlich gesichert werden („Fangleine“, zusätzliche Drahtsicherung etc.)
- Spiegel und Kennzeichen sollten abmontiert werden.
- Blinker, Scheinwerfer sowie Rück- und Bremslichter müssen großflächig mit undurchsichtigem Klebeband abgedeckt werden.
- Am Fahrzeug angebrachte Gegenstände wie z.B. Koffer und andere abstehende Teile am Fahrzeug müssen vom Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung abmontiert werden.
Für den ordnungsgemäßen technischen Zustand seines Fahrzeugs ist allein der Teilnehmer verantwortlich!
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist PR ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
8. Verhalten während der Veranstaltung
Grundsätzlich gilt: jeder Teilnehmer muss sich während der gesamten Veranstaltung so verhalten, dass andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet werden; das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:
- Während der gesamten Dauer der Veranstaltung hat der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter von PR sowie der Streckenbetreiber Folge zu leisten. Instruktionsanweisungen gelten lediglich als Empfehlung und Option für den Fahrer. Sollte das Befolgen den Fahrer oder Andere gefährden ist dies zu unterlassen.
- Sollte ein Teilnehmer im Laufe einer Veranstaltung ärztliche Hilfe benötigen, so entbindet der Teilnehmer die vor Ort behandelnden Ärzte gegenüber von Mitarbeitern von PR von Ihrer ärztlichen Schweigepflicht.
- Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten gilt Fahrverbot.
- Im Training und ggf. auch in den Rennen können verschieden schnelle Fahrer aufeinandertreffen, daher ist besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme geboten. Anhalten auf der Strecke – gleich aus welchem Grund – ist strengstens untersagt.
- Der Einsatz von Drohnen – egal zu welchem Zweck – ist nur nach Absprache genehmigt!
- PR bietet auf jeder Veranstaltung mindestens eine Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen Regeln, den Tagesablauf und evtl. Besonderheiten informiert wird; der Besuch ist Pflicht.
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist PR ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
9. Transponder
Das Fahrzeug eines jeden Teilnehmers wird bei Vorhandensein mit einem Transponder ausgestattet. Die Registrierung der Rundenzeiten dient lediglich der Überprüfung der ordnungsgemäßen Gruppenzuordnung des einzelnen Teilnehmers und nicht dem sportlichen Vergleich. Aus Gründen der Sicherheit kann ein Teilnehmer, dessen Fahrzeug nicht mit einem Transponder ausgestattet ist, nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Die Überlassung des Transponders erfolgt grundsätzlich nur gegen Überlassung eines Pfands (z.B. Personalausweis) durch den Teilnehmer. Sollte der Transponder während der Nutzung durch den Teilnehmer beschädigt werden (gleich aus welchen Gründen, etwa durch unsachgemäße Montage, Sturz, Kollision oder ähnliches) oder verloren gehen, hat der Teilnehmer für den Verlust oder die Beschädigung 400€ zu entrichten. Dieser Betrag muss sofort gezahlt werden.
10. Fotoaufnahmen / Veröffentlichung der Rundenzeiten
Von den Teilnehmern einer Veranstaltung sowie deren Begleitpersonen eventuell gemachte Foto- und Videoaufnahmen dürfen von PR ohne weitere Freigabe veröffentlicht werden, insbesondere dürfen diese auf der Facebook-Seite von PR zum Abruf und zur Ansicht eingestellt werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung i. S. d. § 22 Kunsturheberrechtsgesetz.
Sofern der Teilnehmer die Zusatzleistung „Zeitnahme“ bucht bzw. diese im Teilnahmebeitrag enthalten ist, erklärt er sich damit einverstanden, dass seine beste Rundenzeit der Veranstaltung sowohl am Veranstaltungsort durch Aushang und/oder per Monitor sowie über den Internet-Auftritt von PR (Homepage, Facebook u. ä.) als auch öffentlich zugängliche Datenbanken wie beispielsweise www.mylaps.com veröffentlicht wird.
11. Hausrecht
PR behält sich vor, auch ohne vorherige Verwarnung von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, und Besucher, Teilnehmer (oder deren Begleitung) sowie Dritte bei Verstoß gegen die hier aufgeführten Bestimmungen oder durch sonstiges, nicht akzeptables Verhalten des Platzes zu verweisen.
Gewerbliche Verkäufe und Werbung am Veranstaltungsort, gleich durch wen, sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von PR untersagt. Bei Verstößen ist PR ohne weitere Vorwarnung berechtigt, einen Platzverweis auszusprechen. Ein zuwiderhandelnder Teilnehmer kann ohne vorherige Warnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrags erfolgt in diesen Fällen nicht.
12. Datenschutz
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrags mit PR werden von PR Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung.
PR versichert, dass die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass PR dazu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Teilnehmer vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden das bei Unternehmensveräußerung seine Kontaktdaten an den Käufer übergeben werden. Soweit PR zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer PR bei einer Anmeldung oder per E-Mail mitteilt (z.B. Name, Kontaktdaten) werden nur zu Korrespondenz mit dem Teilnehmer und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem sie PR zur Verfügung gestellt wurden.
PR gibt die Daten des Teilnehmers nur an mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung von Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen gibt PR die Zahlungsdaten des Teilnehmers an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Personenbezogene Daten, die PR über deren Website mitgeteilt worden sind, werden nur solange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie ihr anvertraut wurden. Soweit handels- u. steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahren betragen.
Beim Besuch des Internetangebots von PR wird die aktuell vom PC des Teilnehmers verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem des PC des Teilnehmers sowie die von ihm betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind PR damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.
Sollte der Teilnehmer mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden sein oder sollten sie unwichtig geworden sein, wird PR auf entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten des Teilnehmers veranlassen, auch – soweit möglich – bei Dritten. Auf Wunsch erhält der Teilnehmer unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die PR über ihn gespeichert hat. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wendet sich der Teilnehmer bitte an:
Panther Racing Marc Geisler
Zur Alten Weberei 69
D-47918 Tönisvorst
info@panther-racing.com
www.panther-racing.com
13. Schlussbestimmungen
Zahlungsort ist der Sitz Tönisvorst.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von PR. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Gerichtsstand von PR.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei beiderseitigem Handelskauf ist der Sitz von PR Marc Geisler alleiniger Gerichtsstand.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig werden oder eine Lücke aufweisen, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ungültigen wirtschaftlich möglichst nahe kommt bzw. die Lücke ausfüllt.
Panther Racing Marc Geisler, Benrader Str. 27, 47918 Tönisvorst